Schwimmen - Schwimmen lernen?
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Liebe Eltern, für Kinder jeden Alters ist der Umgang mit dem „nassen Element“ ein wahres Vergnügen. Das fängt bei Säuglingen mit dem Plantschen in der Baby-Badewanne an und setzt sich bis zum Jugendlichen mit dem Besuch des Hallen- oder Freibades fort. Der frühe vertraute Umgang mit Wasser nimmt unseren Kindern die Scheu und lässt sie später zu sicheren Schwimmerinnen und Schwimmern werden. Das macht nicht nur Spaß, sondern stärkt auch das Selbstbewusstsein Ihres Kindes. Es fühlt sich sicher, stark und fit und kann im Vertrauen auf die eigenen Kräfte Gefahrensituationen im Wasser leichter und schneller begegnen. Schwimmen rettet Leben – das eigene und manchmal auch das Leben anderer. Schwimmen lernen dürfen wir aber nicht allein den Schulen aufbürden. Werden Sie, liebe Eltern, eigeninitiativ und geben Sie Ihren Kindern den für ihre Entwicklung wichtigen sportlichen Weg.
Nutzen Sie unser Angebot, dass auch Ihre Kinder in Zukunft Menschenleben retten. Unsere Schwimmkurse richten sich an Kinder ab 5 Jahren. Die Voraussetzung für die Teilnahme am Kurs ist, dass bei Ihrem Kind keine gesundheitlichen Beschwerden vorliegen. Das Kind sollte bereits Fahrrad ohne Stützräder fahren können, da so bereits die zum Schwimmen nötigen motorischen Voraussetzungen geschaffen sind.
Ziel des Schwimmkurses ist, dass die Kinder das Schwimmabzeichen "Seepferchen" erwerben. |
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Wir weisen darauf hin, dass der Besitz des "Seepferdchen" NICHT bedeutet, dass ein Kind nicht mehr im Wasser beaufsichtigt werden müsste. Für die SICHERE Bewegung sind weitere Unterweisungen und Praxis erforderlich, wofür die Eltern verantwortlich bleiben.
Zur Anmeldung können interessierte Eltern das Anmeldeformular herunterladen (siehe oben, eines je Kind)und ausgefüllt an den SV Rheinhausen 1913 e.V. senden - per Post oder gerne per E-Mail an die Adresse schwimmen@sv-rheinhausen.de.
Die Kosten pro Kind betragen 120,00 €. Weitere Informationen unter der Rubrik Verein. Die Schwimmausbildung beträgt ca. 14 Wochen mit 28 Unterrichtsstunden.
In dem Beitrag ist im Hallenbad, der Badeintritt während des Kurses und Sportversicherung. Die Übernahme zur Teilnahme an einer weiterführende Gruppe wird allerdings nicht gewährleistet. Bei Kursabbruch oder Kursunterbrechung wird der Kursbeitrag dennoch fällig. Ein Anspruch auf Rückzahlung bzw. Teilerstattung der bereits geleisteten Kursgebühren oder Beiträgen besteht nicht.